Allgemeine Geschäfts- und Mietbedingungen
Stand: Juni 2026 1. Anbieter und Geltungsbereich Diese Allgemeinen Mietbedingungen gelten für die Vermietung von Lastenrädern und Zubehör unter der Marke Riesenrad. Anbieter ist: Matti Schurr Wiesenweg 1–4 10365 Berlin USt-ID: DE405788789 E-Mail: berlincargobike@gmail.com Im Folgenden wird der Anbieter als „Riesenrad“ bezeichnet. Diese Bedingungen gelten ergänzend zum jeweiligen Mietvertrag, zur Buchungsbestätigung, zur Preisliste und zum Übergabeprotokoll. Bei Widersprüchen gehen individuell vereinbarte Regelungen im Mietvertrag oder in der Buchungsbestätigung diesen Allgemeinen Mietbedingungen vor. 2. Mieterin, Mindestalter und Nutzung Die Mieterin muss mindestens 18 Jahre alt sein. Das Angebot richtet sich grundsätzlich an private Nutzerinnen und Nutzer sowie an privat vergleichbare Nutzung. Eine gewerbliche Nutzung ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung von Riesenrad zulässig. Eine intensive gewerbliche Nutzung, insbesondere Liefer-, Kurier- oder sonstige Dauereinsätze, ist ohne gesonderte Vereinbarung ausgeschlossen. Als Orientierung gilt: Die Nutzung soll nicht deutlich über eine typische private Nutzung hinausgehen. Eine regelmäßige Nutzung von mehr als 40 km pro Tag bedarf der vorherigen Zustimmung von Riesenrad. 3. Anfrage und Vertragsschluss Anfragen über die Website, per E-Mail, Telefon, Messenger oder über sonstige Kommunikationswege sind unverbindlich. Ein Anspruch auf Abschluss eines Mietvertrags besteht nicht. Ein Mietvertrag kommt erst zustande, wenn beide Seiten den Mietvertrag unterschrieben oder den Vertragsschluss in Textform bestätigt haben. Riesenrad kann den Vertragsschluss insbesondere von Verfügbarkeit, Servicegebiet, gewünschter Nutzung, Zahlungsart und Übergabetermin abhängig machen. Bei Lieferung an die Adresse der Mieterin kann Riesenrad verlangen, dass die Mieterin vorab per E-Mail oder in anderer Textform bestätigt, dass sie den Vertrag zu den übersandten Konditionen abschließen möchte, die Allgemeinen Mietbedingungen und die Widerrufsbelehrung erhalten hat und die Lieferung bzw. den Leistungsbeginn vor Ablauf einer möglichen Widerrufsfrist ausdrücklich verlangt. Die Übergabe des Rads wird in einem Übergabeprotokoll dokumentiert. Zustand, Zubehör, Schlüssel, Akku, Ladegerät, sichtbare Schäden und Fotos können Bestandteil des Übergabeprotokolls sein. 4. Mietgegenstand Vermietet wird das im Mietvertrag und Übergabeprotokoll bezeichnete Lastenrad. Akku, Ladegerät und die für die Nutzung erforderlichen Schlüssel sind immer Teil des Mietgegenstands. Weiteres Zubehör ist nur dann Teil des Mietgegenstands, wenn es gesondert gebucht und im Mietvertrag, in der Buchungsbestätigung oder im Übergabeprotokoll aufgeführt ist. Die Räder sind gebrauchte Nutzfahrzeuge. Gebrauchsspuren, Kratzer oder optische Abweichungen stellen keinen Mangel dar, sofern sie die sichere und vertragsgemäße Nutzung nicht beeinträchtigen. Ein Anspruch auf ein bestimmtes einzelnes Fahrzeug besteht nicht. Riesenrad kann das überlassene Rad aus organisatorischen Gründen, zur Wartung, zur Reparatur oder aus Sicherheitsgründen durch ein gleichwertiges oder vergleichbares Lastenrad ersetzen. 5. Preise, Zahlung und Fälligkeit Es gelten die im Mietvertrag, in der Buchungsbestätigung oder in der jeweils einbezogenen Preisliste vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich als Bruttopreise inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist. Die Miete ist monatlich im Voraus fällig. Die Zahlung erfolgt per Überweisung oder über eine andere von Riesenrad angebotene Zahlungsart. Ein Anspruch auf eine bestimmte Zahlungsart besteht nicht. Zusätzlich zur Miete können Kosten für Versicherung, Zubehör, Lieferung, Abholung, Service-Anfahrten, verspätete Rückgabe, Verlust von Teilen, Schäden oder sonstige vereinbarte Leistungen entstehen. Kommt die Mieterin mit Zahlungen in Verzug, kann Riesenrad gesetzliche Verzugszinsen und angemessene Mahnkosten geltend machen. Bei erheblichem oder wiederholtem Zahlungsverzug kann Riesenrad den Vertrag außerordentlich kündigen und die Rückgabe des Rads verlangen. 6. Laufzeit, Kündigung und Verlängerung Die Mindestlaufzeit ergibt sich aus dem Mietvertrag oder der Buchungsbestätigung. Der Vertrag kann mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende der vereinbarten Mindestlaufzeit gekündigt werden. Bei Verträgen mit einer Mindestlaufzeit von einem Monat beträgt die Kündigungsfrist 7 Tage. Wird der Vertrag nicht fristgerecht zum Ende der Mindestlaufzeit gekündigt, verlängert er sich nach Ablauf der Mindestlaufzeit auf unbestimmte Zeit. Für diese Fortsetzung gilt, sofern kein neuer Vertrag über eine neue Mindestlaufzeit geschlossen wird, der im Vertrag oder in der Buchungsbestätigung ausgewiesene Flex-Tarif bzw. der bei Vertragsschluss einbezogene Tarif für die monatlich kündbare Fortsetzung. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann der auf unbestimmte Zeit fortgesetzte Vertrag jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Die Mieterin kann während einer laufenden Mietzeit anfragen, rückwirkend auf eine längere Laufzeit zu wechseln. In diesem Fall wird ein neuer Vertrag geschlossen, der den bisherigen Vertrag ersetzt. Bereits gezahlte Beträge werden gemäß der neuen Laufzeit angerechnet, sofern Riesenrad der Vertragsänderung zustimmt. Riesenrad kann vor Ablauf der Mindestlaufzeit ein Angebot für eine neue Mindestlaufzeit unterbreiten. Ein neuer Vertrag über eine neue Mindestlaufzeit kommt nur durch ausdrückliche Zustimmung beider Seiten zustande. Für neue Verträge und neue Mindestlaufzeiten gelten die jeweils neu einbezogenen Bedingungen. Änderungen laufender Verträge erfolgen nur nach Mitteilung und Zustimmung der Mieterin, soweit gesetzlich erforderlich. 7. Lieferung, Abholung, Standort und Servicegebiet Riesenrad hat seinen Standort im Wiesenweg 1–4, 10365 Berlin. Probefahrten, Übergaben, Rückgaben, Wartungen oder Reparaturen können nach Terminvereinbarung am Standort erfolgen. Kommt die Mieterin mit dem Rad zum Standort, fällt keine Anfahrtspauschale an. Lieferung, Abholung und Service-Anfahrten erfolgen nur nach Vereinbarung. Die Kosten richten sich nach der jeweils einbezogenen Preisliste und der Einordnung der konkreten Adresse in das Servicegebiet. Die Einordnung der Adresse wird spätestens mit der Buchungsbestätigung mitgeteilt. Für Termine vor Ort werden in der Regel Zeitfenster von 2 Stunden vereinbart. Nimmt die Mieterin einen vereinbarten Termin nicht wahr oder sagt sie den Termin weniger als 8 Stunden vor Beginn des Zeitfensters ab, kann Riesenrad die vereinbarte Anfahrtspauschale berechnen, sofern Riesenrad die verspätete Absage oder Nichtwahrnehmung nicht zu vertreten hat. Bei Abholung des Rads durch Riesenrad muss der Akku zu mindestens 80 % geladen sein, sofern nichts anderes vereinbart wurde. 8. Nutzungspflichten der Mieterin Die Mieterin ist verpflichtet, das Rad sorgfältig, sachgemäß, verkehrssicher und entsprechend der Herstellerangaben zu nutzen. Die Mieterin ist verpflichtet, die Herstellerangaben, Sicherheitshinweise und die im Übergabeprotokoll oder in der Produktinformation genannten Grenzen einzuhalten. Das gilt insbesondere für maximale Zuladung, zulässige Personen- bzw. Kinderbeförderung, Ladungssicherung und Akkunutzung. Nicht zulässig sind insbesondere: ● Geländefahrten, ● Rennen oder sportliche Belastungstests, ● Überladung, ● unsachgemäße Nutzung, ● Nutzung in nicht verkehrssicherem Zustand, ● technische Veränderungen ohne Zustimmung, ● Manipulation von Akku, Motor, Bremsen, Schloss oder sonstigen sicherheitsrelevanten Teilen, ● Untervermietung oder entgeltliche Weitergabe an Dritte, ● Nutzung, die deutlich über private oder privat vergleichbare Nutzung hinausgeht, sofern Riesenrad nicht ausdrücklich zugestimmt hat. Die Mieterin darf das Rad Dritten unentgeltlich zur Nutzung überlassen, bleibt jedoch für sämtliche Pflichten aus dem Vertrag verantwortlich. Eine Untervermietung oder gewerbliche Weitergabe ist nicht zulässig. 9. Umbauten, Anbauten und Zubehör Umbauten, Anbauten, technische Veränderungen oder die Montage zusätzlichen Zubehörs sind nur mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung von Riesenrad zulässig. Riesenrad kann verlangen, dass genehmigte Anbauten bei Rückgabe entfernt werden, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Schäden durch nicht genehmigte oder unsachgemäß montierte Anbauten trägt die Mieterin. Gemietetes Zubehör ist pfleglich zu behandeln und zusammen mit dem Rad zurückzugeben. Bei Verlust oder Beschädigung haftet die Mieterin nach Maßgabe dieser Bedingungen und des Mietvertrags. 10. Schlösser, Akku, Ladegerät und Schlüssel Das Rad wird mit einem integrierten Rahmenschloss und einem Batterieschloss oder einer vergleichbaren Sicherung übergeben. Diese Sicherungen müssen genutzt werden. Beim Abstellen ist das Rad ordnungsgemäß gegen Diebstahl zu sichern. Die Mieterin ist verpflichtet, Schlüssel, Akku, Ladegerät und Zubehör sorgfältig aufzubewahren und vor Verlust, Diebstahl, Feuchtigkeit, Hitze, Kälte und unsachgemäßer Nutzung zu schützen. Der Akku darf nur mit dem mitgegebenen oder ausdrücklich freigegebenen Ladegerät geladen werden. Akku und Ladegerät dürfen nicht geöffnet, manipuliert, verändert oder unsachgemäß gelagert werden. Schäden, ungewöhnliche Wärmeentwicklung, Ladeprobleme oder sonstige Auffälligkeiten sind Riesenrad unverzüglich zu melden. Bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung des Rads, des Akkus, Ladegeräts, der Schlüssel, Schlösser oder des Zubehörs trägt die Mieterin die Kosten nach Maßgabe dieser Bedingungen, soweit kein Versicherungsfall vorliegt oder die Versicherung nicht eintritt. 11. Schäden, Mängel, Unfälle und Meldepflichten Die Mieterin ist verpflichtet, neue Schäden, Mängel, Unfälle, ungewöhnliche Geräusche, Bremsprobleme, Akkuprobleme oder sonstige sicherheitsrelevante Auffälligkeiten unverzüglich an Riesenrad zu melden. Wenn die sichere Nutzung zweifelhaft ist, darf das Rad bis zur Klärung durch Riesenrad oder einen geeigneten Fachbetrieb nicht weiter genutzt werden. Folgen normaler Nutzung und üblicher Verschleiß sind im Abo enthalten. Größere Schäden, Schäden durch unsachgemäße Nutzung, nicht gemeldete Mängel, Unfälle, Verlust oder Diebstahl werden nach Maßgabe des Mietvertrags, der Versicherungsoption und dieser Bedingungen behandelt. Unterlässt die Mieterin eine rechtzeitige Meldung und vergrößert sich dadurch ein Schaden, haftet die Mieterin für die daraus entstehenden Mehrkosten, soweit sie die verspätete Meldung zu vertreten hat. 12. Versicherung und Selbstbehalt Die Mieterin kann, sofern verfügbar, eine Versicherungsoption wählen. Die Versicherungsoption und ein möglicher Selbstbehalt ergeben sich aus dem Mietvertrag oder der Buchungsbestätigung. Die Versicherung gilt für Schäden am Rad, am mitvermieteten Zubehör und für Diebstahl, soweit der jeweilige Versicherungsvertrag eintritt. Normale Abnutzung ist unabhängig davon im Abo enthalten. Damit die Versicherung bei Diebstahl greifen kann, muss das Rad ordnungsgemäß abgeschlossen gewesen sein. Außerdem muss die Mieterin unverzüglich eine Anzeige bei der Polizei erstatten und Riesenrad die Anzeige übermitteln. In der Anzeige muss die Rahmennummer angegeben sein. Die Mieterin ist verpflichtet, alle für die Schadens- oder Versicherungsabwicklung erforderlichen Informationen vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung zu stellen. Lehnt die Versicherung die Regulierung wegen eines Verhaltens, einer Pflichtverletzung oder einer unvollständigen Mitwirkung der Mieterin ganz oder teilweise ab, haftet die Mieterin für den dadurch nicht gedeckten Schaden, soweit sie dies zu vertreten hat. Wählt die Mieterin keine Versicherungsoption, haftet sie für Schäden, Verlust oder Diebstahl nach den gesetzlichen Vorschriften und diesen Bedingungen selbst. 13. Wartung, Reparatur, Ersatzrad und Service Regelmäßige Wartungen sind im Abo enthalten. Riesenrad meldet sich rechtzeitig bei der Mieterin, um Wartungstermine zu vereinbaren. Für von Riesenrad angesetzte regelmäßige Wartungstermine fällt keine Anfahrtspauschale an. Bei Reparaturbedarf, Schäden oder Mängeln meldet sich die Mieterin bei Riesenrad. Riesenrad schlägt in der Regel innerhalb von 2 Werktagen einen Termin zur Prüfung, Reparatur oder zum Austausch des Rads vor. Kann oder möchte die Mieterin den vorgeschlagenen Termin nicht wahrnehmen, kann sich die Reparatur, Prüfung oder Bereitstellung eines Ersatzrads entsprechend verzögern. Riesenrad bemüht sich, die Mieterin schnellstmöglich wieder mobil zu machen. Wenn eine Reparatur vor Ort nicht möglich oder wirtschaftlich nicht sinnvoll ist, kann Riesenrad das Rad durch ein gleichwertiges oder vergleichbares Lastenrad ersetzen. Ein Anspruch auf ein bestimmtes Fahrzeug besteht nicht. Gemietetes Zubehör wird beim Ersatzrad ebenfalls bereitgestellt, sofern es Bestandteil des laufenden Vertrags ist. Vor-Ort-Service wird nur innerhalb des vereinbarten Servicegebiets angeboten. Außerhalb des Berliner Stadtgebiets bietet Riesenrad keinen Vor-Ort-Service an. Befindet sich das Rad außerhalb des regulären Vor-Ort-Servicegebiets, kann die Mieterin das Rad auf eigene Kosten in das Servicegebiet oder zum Standort von Riesenrad bringen. Befindet sich das Rad anschließend an einer Adresse innerhalb des Servicegebiets, gelten die Anfahrtspauschalen gemäß Preisliste. Erforderliche Reparaturen oder Instandhaltungen außerhalb Berlins sind vorab mit Riesenrad abzustimmen und durch einen geeigneten Fachbetrieb durchführen zu lassen. Die Kosten trägt die Mieterin, soweit Riesenrad nicht ausdrücklich etwas anderes bestätigt hat. Rechnung und Reparaturdokumentation sind Riesenrad zur Verfügung zu stellen. Fremdreparaturen ohne vorherige Zustimmung von Riesenrad sind nur zulässig, wenn sie zur unmittelbaren Gefahrenabwehr oder zur Vermeidung eines größeren Schadens erforderlich sind. Riesenrad ist in diesem Fall unverzüglich zu informieren. 14. Rückgabe, Rückgabezustand und verspätete Rückgabe Das Rad ist spätestens zum Ende der Mietzeit zurückzugeben, sofern der Vertrag nicht wirksam fortgesetzt oder verlängert wurde. Die Rückgabe kann nach Vereinbarung am Standort von Riesenrad oder durch Abholung erfolgen. Für eine Abholung innerhalb Berlins kann eine Gebühr gemäß Preisliste anfallen. Bei Abholung muss der Akku zu mindestens 80 % geladen sein, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Das Rad ist mit sämtlichem Zubehör, Schlüsseln, Akku, Ladegerät und sonstigen übergebenen Gegenständen zurückzugeben. Die Rückgabe wird dokumentiert. Fotos können Bestandteil der Rückgabedokumentation sein. Das Rad muss nicht vollständig gereinigt sein, ist aber in einem üblichen, der Nutzung entsprechenden Zustand zurückzugeben. Grobe Verschmutzungen, insbesondere Schlamm, Essensreste oder erhebliche Verunreinigungen, sind vor Rückgabe zu entfernen. Andernfalls kann Riesenrad angemessene Reinigungskosten berechnen. Bei verspäteter Rückgabe fällt eine Nutzungspauschale von 6 € pro Tag an. Die Geltendmachung weiterer Schäden bleibt vorbehalten, sofern Riesenrad einen höheren Schaden nachweist. 15. Bußgelder, Abschleppen, Verwahrung und Kosten Dritter Bußgelder, Verwarnungen, Abschlepp-, Umsetzungs-, Sicherstellungs-, Verwahrungs- oder sonstige Kosten, die durch die Nutzung oder das Abstellen des Rads entstehen, trägt die Mieterin, sofern sie diese verursacht hat. Die Mieterin ist verpflichtet, Riesenrad unverzüglich zu informieren, wenn das Rad durch Behörden, Dritte oder sonstige Stellen entfernt, umgesetzt, sichergestellt oder beschädigt wurde. 16. Haftung der Mieterin Die Mieterin haftet für Schäden, Verlust, Diebstahl und sonstige Nachteile, soweit sie diese zu vertreten hat oder soweit sie nach dem Mietvertrag, diesen Bedingungen oder den gesetzlichen Vorschriften dafür einzustehen hat. Die Mieterin haftet auch für Verhalten von Personen, denen sie das Rad überlässt oder die das Rad mit ihrer Zustimmung nutzen. Bei Verlust, Diebstahl oder wirtschaftlichem Totalschaden des Rads trägt die Mieterin die Kosten der Ersatzbeschaffung eines gleichwertigen oder vergleichbaren Ersatzrads, soweit kein Versicherungsfall vorliegt oder die Versicherung nicht eintritt. Sofern eine gleichwertige Ersatzbeschaffung auf dem Gebrauchtmarkt nicht oder nicht mit angemessenem Aufwand möglich ist, kann Riesenrad die Kosten einer neuen Ersatzbeschaffung verlangen. Bei Verlust oder Beschädigung von Akku, Ladegerät, Schlüssel, Schloss, Zubehör oder sonstigen übergebenen Gegenständen kann Riesenrad den Neuwert bzw. die tatsächlichen Kosten der Ersatzbeschaffung verlangen, soweit kein Versicherungsfall vorliegt oder die Versicherung nicht eintritt. 17. Haftung von Riesenrad Riesenrad haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit Riesenrad hierfür nach den gesetzlichen Vorschriften verantwortlich ist. Riesenrad haftet außerdem unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Riesenrad nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Mieterin regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung von Riesenrad ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. 18. Außerordentliche Kündigung Riesenrad kann den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die Mieterin: ● mit Zahlungen erheblich oder wiederholt in Verzug ist, ● das Rad unerlaubt gewerblich nutzt, ● das Rad untervermietet oder entgeltlich an Dritte weitergibt, ● das Rad unsachgemäß oder verkehrsgefährdend nutzt, ● Schäden, Mängel, Unfälle oder Diebstahl nicht rechtzeitig meldet, ● nicht genehmigte Umbauten oder Manipulationen vornimmt, ● falsche Angaben bei Vertragsschluss macht, ● die Rückgabe verweigert oder erheblich verzögert, ● wiederholt gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt. Im Fall einer außerordentlichen Kündigung ist das Rad unverzüglich zurückzugeben. Weitergehende Ansprüche von Riesenrad bleiben vorbehalten. 19. Widerruf bei Verbraucherinnen Soweit der Vertrag mit einer Verbraucherin im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs außerhalb von Geschäftsräumen oder als Fernabsatzvertrag geschlossen wird, kann ein gesetzliches Widerrufsrecht bestehen. Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung. Wenn die Mieterin verlangt, dass Riesenrad vor Ablauf einer möglichen Widerrufsfrist mit der Vertragsleistung beginnt, kann die Mieterin im Widerrufsfall verpflichtet sein, Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen zu zahlen. Dazu können insbesondere anteilige Miete, Versicherung, Zubehörmiete, Lieferung, Abholung, Serviceleistungen sowie Schäden oder übermäßige Nutzung gehören. Riesenrad kann verlangen, dass die Mieterin den vorzeitigen Leistungsbeginn und die Kenntnis von einer möglichen Wertersatzpflicht vor Übergabe ausdrücklich in Textform und/oder im Übergabeprotokoll bestätigt. 20. Kommunikation Die Kommunikation erfolgt grundsätzlich per E-Mail. Für kurzfristige Serviceabsprachen können zusätzlich Telefon, WhatsApp, Website-Formular oder von Riesenrad bereitgestellte digitale Funktionen genutzt werden. Rechtlich erhebliche Erklärungen, insbesondere Kündigungen, Vertragsänderungen, Schadensmeldungen oder Widerrufe, können in Textform erfolgen, soweit gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist. Die Mieterin ist verpflichtet, Riesenrad über Änderungen ihrer Kontaktdaten unverzüglich zu informieren. 21. Datenschutz Riesenrad verarbeitet personenbezogene Daten der Mieterin zur Durchführung des Vertrags, zur Bearbeitung von Anfragen, zur Abwicklung von Zahlungen, Serviceleistungen, Schäden, Versicherungsfällen und gesetzlichen Pflichten. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung. 22. Schlussbestimmungen Es gilt deutsches Recht. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften. Vertragssprache ist Deutsch.